Behandlungspflege

Ärztliche verordnete Behandlungspflegen werden von qualifiziertem Fachpersonal erbracht.

Hierzu zählen alle Leistungen, die von unserem Pflegedienst mit den Krankenkassen als Vertragspartner nach § 132 a Abs. 2 SGB V als Leistungsangebot abgeschlossen wurden.

  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Injektionen
  • Verbandswechsel
  • Dekubitusversorgung
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Kompressionstherapie
  • Inhalation
  • Injektionen, Insulintherapie bei Diabetikern
  • Stellen und Verabreichen von Medikamenten
  • Stomaversorgung


Die Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Krankenpflege, erfolgt nach Ärztlicher Verordnung und wird von der Krankenkasse übernommen (nach § 37 ABS. 2 SGB V).





Grundpflege

Alle Bereiche der Leistungen, die im SGB XI- Pflegeversicherung.

Hier unterstützen wir Sie bei folgenden Tätigkeiten des täglichen Lebens:

  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hilfestellung und Übernahme der Körperpflege
  • Baden / Duschen
  • Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
  • Mobilität / Transfer
  • Hilfe bei der Abwicklung von Behördengängen und Arztbesuchen
  • Hilfe bei Antragstellungen