Behandlungspflege
Ärztliche verordnete Behandlungspflegen werden von qualifiziertem Fachpersonal erbracht.
Hierzu zählen alle Leistungen, die von unserem Pflegedienst mit den Krankenkassen als Vertragspartner nach § 132 a Abs. 2 SGB V als Leistungsangebot abgeschlossen wurden.
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Injektionen
- Verbandswechsel
- Dekubitusversorgung
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Kompressionstherapie
- Inhalation
- Injektionen, Insulintherapie bei Diabetikern
- Stellen und Verabreichen von Medikamenten
- Stomaversorgung
Die Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Krankenpflege, erfolgt nach Ärztlicher Verordnung und wird von der Krankenkasse übernommen (nach § 37 ABS. 2 SGB V).
Grundpflege
Alle Bereiche der Leistungen, die im SGB XI- Pflegeversicherung.
Hier unterstützen wir Sie bei folgenden Tätigkeiten des täglichen Lebens:
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfestellung und Übernahme der Körperpflege
- Baden / Duschen
- Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
- Mobilität / Transfer
- Hilfe bei der Abwicklung von Behördengängen und Arztbesuchen
- Hilfe bei Antragstellungen